Arbeitsgruppe EU-DG: Ausnahmeregelung für Grenzregionen bleibt bestehen
Die Mitglieder der AG EU-DG haben mit Genugtuung festgestellt, dass eine Schließung der Grenzen vermieden werden konnte. Für die Einwohner der Grenzregionen wird die bestehende Ausnahmeregelung von 48 Stunden beibehalten.