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Minister Franssen zur Arbeitsmarktreform: "DG ist vorbereitet"

24.06.202517:29
  • Arbeitsamt der DG
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Arbeitsamt der DG in Eupen
Arbeitsamt der DG in Eupen (Bild: Julien Claessen/BRF)

Am Ende der Plenarsitzung im PDG am Montagabend beschrieb Beschäftigungsminister Jérôme Franssen noch die möglichen Auswirkungen der föderalen Arbeitsmarktreform auf die DG. Die konkrete Umsetzung sei zwar noch unklar, die DG packe die Herausforderung aber an.

Mit ihrer Arbeitsmarktreform will die Arizona-Regierung die Beschäftigungsquote erhöhen und so zum einen die Wirtschaft ankurbeln und zum anderen den Sozialhaushalt entlasten. Soweit kann DG-Beschäftigungsminister Jérôme Franssen folgen, "im Grundsatz", wie er sagt, "nicht in jeder Form". Denn: "Ob und inwiefern diese Ziele erreicht werden, wird maßgeblich von der Umsetzung und der konkreten Ausgestaltung abhängen."

In Erwartung dessen konzentrierte sich Franssen auf die Themenbereiche, die für die Zuständigkeiten der DG von besonderer Bedeutung seien, wie die zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes. "Laut den von der Onem am 7. Juni 2025 bereitgestellten Statistiken verlieren von Januar 2026 bis Juli 2027 insgesamt 937 Personen in der DG ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld. Im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Personen mit Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld könnten über 60 Prozent der ostbelgischen Empfänger vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen werden."

Jérôme Franssen, Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
Bild: Kabinett Franssen

Er selbst habe auf föderaler Ebene immer gefordert, dass die Reform für die Teilstaaten, Gemeinden und ÖSHZ kostenneutral sein müsse durch eine Kompensation der Föderalregierung. "Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch, dass im Arizona-Abkommen von Januar 2025 unter anderem die Einführung eines Bonus-Malus-Systems vorgesehen ist, das heißt die finanziellen Mittel für die ÖSHZ künftig ergebnisorientiert ausgerichtet werden sollen."

Auch hier sei aber noch nicht klar, wie das genau aussehen soll. So oder so kommen laut Jérôme Franssen neue Anforderungen auf die Öffentlichen Sozialhilfezentren und das Arbeitsamt der DG zu. "Hier kommt dem Vermittlungsdekret eine entscheidende Bedeutung zu, verfügt die DG im Gegensatz zu allen anderen Landesteilen bereits über eine entsprechende gesetzliche Regelung und eine konkrete Basis zur Organisation der behördlichen Kooperation."

Außerdem will die neue Föderalregierung Langzeitkranke wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern. "Die Zahl der Langzeitkranken übersteigt inzwischen die der Arbeitslosen in der DG - und liegt mit rund 2.827 zu 2.521 deutlich höher."

Wann die Arbeitsmarktreform der Föderalregierung umgesetzt werde, sei noch nicht klar, so Franssen, der aber keinen Zweifel hat, dass dies geschieht. "Wir sind vorbereitet. Wir arbeiten seit Wochen und Monaten daran - auch wenn wir bis heute nicht alles wissen. Die Herausforderung, die diese Reform darstellt, werden wir anpacken. Ich setze dabei auf den Dialog und die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure, die mit der Umsetzung dieser Reform zu tun haben."

Das PDG wird in seiner nächsten Plenarsitzung am kommenden Montag über das Thema debattieren.

Stephan Pesch

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