Arbeitsgericht: Arbeitgeber müssen Wiedereinstieg von krebskranken Mitarbeitern ermöglichen
Der Brüsseler Arbeitsgerichtshof hat ein Urteil von vielleicht wegweisendem Charakter gefällt. Geklagt hatte eine junge Frau, die eine Krebserkrankung überstanden hatte. Ins Arbeitsleben wollte sie auf Teilzeitbasis zurückkehren, doch weigerte sich ihr Arbeitgeber - stattdessen wurde sie entlassen. Der Arbeitsgerichtshof hat jetzt geurteilt, dass diese Kündigung unrechtmäßig war. Konkret müssen die Folgen ihrer Krebserkrankung nach Ansicht des Gerichts wie eine "Behinderung" betrachtet werden.