Die öffentlichen Sozialhilfezentren in Brüssel und der Wallonie reagieren überrascht über einen neuen Erlass der föderalen Ministerin für soziale Integration, Anneleen Van Bossuyt (N-VA).
Das Rundschreiben der Ministerin legt eine Reihe von Bedingungen fest, die die Sozialhilfezentren bei der Vergabe des Eingliederungseinkommens an Antragsteller künftig beachten müssen. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung ihrer Bereitschaft, eine Arbeit aufzunehmen.
Die Brüsseler Sozialhilfezentren kritisieren vor allem, dass sie bei der Ausarbeitung der neuen Richtlinie nicht einbezogen wurden. Ihr Präsident wirft der Ministerin vor, Menschen zu stigmatisieren, die ohnehin schon stark von Diskriminierung betroffen sind.
Auch die Sozialarbeiter, die diese Menschen begleiten und unterstützen, würden dadurch unter Generalverdacht gestellt.
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