Die Rückkehrpolitik für Flüchtlinge straffer organisieren, so könnte man die Stoßrichtung des Asylstaatssekretärs Sammy Mahdi (CD&V) auf den Punkt bringen. Mit dem offensichtlichen Ziel natürlich, abgelehnte Asylbewerber schneller zurück in ihre Heimatländer zu bekommen.
Mit einem Gesetzesvorschlag, wie das eben erreicht werden soll, beschäftigt sich die Föderalregierung am Freitag. Denn das Problem ist so alt wie wohlbekannt: Ein Asylbewerber wird abgelehnt, er bekommt einen entsprechenden Brief mit der Aufforderung, das Land innerhalb von 30 Tagen zu verlassen - aber er tut es einfach nicht. Ohne gültige Papiere landet er quasi unweigerlich in der Illegalität. Diese Menschen müssen dann ohne irgendeinen sozialen Schutz oder staatliche Unterstützung über die Runden kommen und werden wenig überraschend zu leichten Opfern für Ausbeuter aller Art, vom Miethai bis zum skrupellosen Arbeitgeber und auch Verbrechern. Um nur einige Probleme zu nennen.
Asylstaatssekretär Mahdi will natürlich gegen dieses Phänomen vorgehen. Dazu will er die Betroffenen stärker motivieren, Belgien wieder zu verlassen. Das zwar am liebsten immer noch auf freiwilliger Basis, aber nach Mahdis Vorstellungen soll schon deutlich mehr Druck als bisher ausgeübt werden. Er bezeichnet das als eine "anklammernde Rückkehrpolitik".
Mit "Anklammern" meint Mahdi, dass abgewiesene Asylbewerber während des Parcours, des Prozesses, der in die Rückkehr der Menschen münden soll, intensiv von den Behörden begleitet werden. Wobei dieser Parcours auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten werden soll: Familien mit Kindern sollen anders begleitet werden als Alleinstehende oder als Personen, die sich schon jahrelang illegal in Belgien aufhalten.
Eine intensivere Begleitung der Flüchtlinge bedeutet für den Staat natürlich erst einmal eins: einen höheren Personalaufwand und eine entsprechende Infrastruktur. Um diesen Bedarf zu decken will Mahdi zusätzliches Personal einstellen, außerdem soll jede Provinz zwei bis drei sogenannte "Rückkehrbüros" bekommen. Abgewiesene Asylbewerber müssen sich in diesen Büros anmelden, wo versucht werden soll, ihnen bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer unter die Arme zu greifen, etwa durch Hilfestellung beim Aufbau einer neuen Existenzgrundlage.
Aber auch wenn Mahdi nach wie vor vor allem auf eine freiwillige Rückkehr setzen will, so gibt es doch kein Vertun: Wer nicht mitspielen will, auf den soll mehr und mehr Druck aufgebaut werden. Konkret könnte das nach den Vorschlägen Mahdis bedeuten, dass die Rückkehrbüros die Identitätspapiere der Flüchtlinge beschlagnahmen dürfen. Falls die Betroffenen untertauchen, soll auch die Polizei zum Einsatz kommen. Dann wird aus einer freiwilligen Rückkehr eben eine Zwangsrückführung.
Wohnungsbetretungen
Damit bewegen wir uns in einem Bereich, der schon in der Vergangenheit für viel böses Blut gesorgt hat: die sogenannten "Wohnungsbetretungen". Also die Möglichkeit für die Polizei, auf der Suche nach Illegalen, die ausgewiesen werden sollen, auch Privatwohnungen zu betreten. Genau das hatten die flämischen Parteien in der Regierung Michel I. angestrebt, letztlich aber nicht durchsetzen können. Federführend waren damals Theo Francken, Jan Jambon und Koen Geens, ihres Zeichens 2018 N-VA-Asylstaatssekretär, NVA-Innenminister und CD&V-Justizminister. Gescheitert waren sie damals innerhalb der Koalition vor allem am Widerstand der frankophonen Liberalen MR. Die sitzen auch jetzt wieder in der Föderalregierung, noch verstärkt durch die Grünen und die Sozialisten. Dass der neue CD&V-Asylstaatssekretär also mit einem entsprechenden Vorstoß weiterkommen würde als seine Vorgänger 2018, das schien von vornherein unwahrscheinlich.
Das ist wohl auch der Grund, warum Mahdi jetzt lieber von einem "Besuchsrecht" für die Polizei spricht. Quasi eine entschärfte, also eine "Wohnungsbetretung light". Das würde bedeuten, dass die sogenannten "Besuche" der Polizei, um nach Ausreisepflichtigen zu suchen, strengeren Regeln unterworfen würden als 2018 vorgeschlagen. So sollen die Einsätze nur unter Anwesenheit eines Richters möglich sein, und erst in der allerletzten Phase der Rückkehrprozedur. Außerdem muss das Herkunftsland auch bereit sein, die Menschen wiederaufzunehmen. Ein Punkt, der hier ganz besonders heikel ist, ist die Frage, ob dann auch Minderjährige eingesperrt werden könnten. Das ist im Regierungsabkommen aber explizit ausgeschlossen und Mahdi scheint auch nicht daran rütteln zu wollen. Mehr noch, er will dieses Verbot sogar gesetzlich verankern lassen.
So oder so ist das ganze Dossier ein ziemlich heißes Eisen für die Regierung De Croo. Nicht nur wegen der Vorgeschichte der Wohnungsbetretungen oder der bunten Zusammenstellung der Vivaldi-Koalition, in der ja sowohl linke als auch rechte Partner überzeugt werden müssen. Sondern auch - und das ist sicherlich ein Faktor, den man nicht vernachlässigen sollte -, weil die Regierung den heißen Atem der flämischen Rechten beziehungsweise Nationalisten im Nacken spürt, also des Vlaams Belang und der N-VA. Das gilt zwar nicht nur, aber doch besonders in puncto Asylpolitik. Und gerade der Nervosität der flämischen Christdemokraten dürften die jüngsten Umfragen auch nicht zuträglich gewesen sein: Sie sehen die CD&V nämlich in Flandern auf unter zehn Prozent rutschen in der Wählergunst.
Boris Schmidt