6 Kommentare

  1. Guter Kommentar Herr Pint.

    Früher saßen in den Parlamenten Parlamentatier, heute Postenjäger und Profiteure, die im Eigeninteresse handeln und nicht im Allgemeineninteresse.

  2. Vielleicht sollte man Frau Ministerin Demir, Zuhal mal an ihre Amtspflichten erinnern und sie vor das Verfassungsgericht ziehen. Es kann doch wohl nicht sein, dass aus politischem Opportunismus und Populismus alles und jedes verhindert und in die Länge gezogen wird.

  3. Ein wenig „kort om de bocht“ wie der Flame so schön sagt, meine Herren.

    Wären Sie besser informiert (worden), wüssten sie dass z.B. auch Umweltverbände, Bürgerinitiativen und sogar die lokalen Grünen gegen dieses Projekt sind und bei einem positiven Beschluss ganz sicher prozessiert hätten.

    Dies umso mehr, als dass z.B. ein Hühnerstall der einen günstigen Beschluss für einen Ausbau hatte diesen vor Gericht verlor, da er zuviel Amoniak ausstoßen würde. Was sagt man dann zu einer gewaltigen schmutzigen Gaszentrale neben einem Naturschutzgebiet?

    Ich denke die Umweltministerin hat ihre Arbeit gemacht und das flämische Dekret, welches auch so manchen Landwirten am Ausbreiten hindert, richtig angewandt.

    Es müssen nicht immer politische Gründe hinter Entscheidungen stehen, auch wenn es hier natürlich für Populisten naheliegt.

  4. Dann bliebe aber immer noch der Widerspruch zwischen der positiven Stellungnahme aus der eigenen Verwaltung Frau Demirs und ihrer Entscheidung. Die Verwaltung wird doch wohl ihre regionalen Dekrete kennen, und daran ihre Stellungnahme ausrichten. Daher erscheint diese Argumentation nicht wirklich überzeugend.

  5. Richtig Herr Appelt, da bin ich voll bei Ihnen.

    Wobei weder Sie noch ich wissen welche Verwaltung welche Aspekte dieses Vorhabens worauf geprüft hat. Die Ministerin ist für die Gesamtgenehmigung zuständig und muss diese prüfen und bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass sie dies nach geltendem Recht getan hat. Engie kann ja dagegen Einspruch erheben.

    Nur, selbst Engie wusste, dass der Amoniakausstoß ein Problem darstellte und hat im Antrag nur vermerkt man werde den Ausstoß in Zukunft verringern, ohne zu sagen wann und wie. Ein bisschen wenig um eine Genehmigung zu erhalten.

  6. Die flämische Umweltministerin beruft sich bei ihrer Entscheidung auf ein anwendbares Dekret, verabschiedet durch das flämische Parlament.
    Ein Sturm von gespielter Entrüstung bei Linken und grünen Politiker.
    Sind Gesetze für diese Politiker inexistent, sobald ihre eigenen Interessen davon betroffen werden?
    Auf welchen Aspekt der Akte bezog sich das positive Gutachten der Verwaltung in dieser Angelegenheit ? Hat besagte Verwaltung das bestehende Dekret bei der Verfassung des Gutachtens berücksichtigt ?
    Der Kommentar des Journalisten Pint lässt absichtlich gewisse Fakten ausser acht. Es geht diesem linkslastigen Journalisten, wieder einmal muss man sagen, einzig und allein darum, die NVA als Bösewicht hinzustellen.
    Da sind die Kommentare seiner BRF-Kollegen schon wesentlich ausgewogener und von einer ganz anderen Seriosität geprägt.