Umfragen zufolge fahren 71 Prozent der Wallonen mit dem Auto in den Urlaub, aber nur ein Viertel gibt an, vor der Abreise die Verkehrsregeln im Reiseland durchzulesen. Laut AWSR hat jeder Zweite schon mal einen Strafzettel bekommen - und das oft nicht, weil er oder sie sich bewusst falsch verhalten hätten, sondern weil sie die Regeln schlicht nicht kannten.
"Viele Urlauber sind zu unbedarft", sagt AWSR-Sprecherin Belinda Demattia in der Zeitung L'Avenir. "Die Urlaubsatmosphäre kann zu einer Lockerung der Vorsicht führen. Sie gehen davon aus, dass die Verkehrsregeln 'schon ähnlich sein werden wie bei uns'." Aber das stimmt eben oft nicht.
Unterschiede beim Tempo
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ein gutes Beispiel dafür, wie verschieden die Regeln sind: Wer nach Österreich fährt, sollte wissen, dass auf einigen Autobahnen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr Tempo 110 gilt. Außerdem gibt es örtlich Umwelt-Tempolimits von 100 km/h.
In Deutschland darf man auf manchen Autobahnabschnitten schneller fahren als 130 km/h. In Frankreich gilt höchstens Tempo 130 - aber nicht für Fahranfänger. In den ersten drei Jahren nach dem Führerschein-Erwerb dürfen junge Fahrer auf Autobahnen maximal 110 km/h schnell fahren. In Italien gilt für Führerschein-Neulinge sogar Tempo 100 statt 130.
Alkohol am Steuer
Die Unterschiede beim Fahren unter Alkoholeinfluss sind in der EU weniger groß. In vielen Ländern gilt wie in Belgien die 0,5-Promille-Grenze, etwa in Deutschland, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Österreich und Italien.
Auch für Fahranfänger sind die Regeln überall deutlich strenger: meist sind 0,2 Promille festgelegt. In Italien allerdings gilt null Toleranz, in Österreich sind bis 0,1 Promille Alkohol im Blut erlaubt.
Wenn man dagegen verstößt, wird 's teuer: In Frankreich werden ab 135 Euro verlangt, wenn man zu tief ins Weinglas geguckt hat. In ltalien zahlt man ab 545 Euro. Achtung übrigens in Belgien: Wer getrunken hat und sich dann ans Steuer setzt, riskiert neben einem Bußgeld von mindestens 179 Euro ab dem 1. Juli immer gleich auch ein Fahrverbot von 12 Stunden.
Radarwarner
Eine weitere Stolperfalle für Urlaubsfahrer sind Radarwarner. In Belgien sind sie erlaubt, in Deutschland und der Schweiz aber verboten. In der Schweiz ist schon das Mitführen strafbar.
Auch Kopfhörer am Steuer, Lichtpflicht am Tag, die Beförderung von Kindern - die Unterschiede gehen ziemlich ins Detail. Deshalb appelliert die wallonische Verkehrssicherheitsagentur (AWSR): Vor der Abreise unbedingt informieren! Die EU stellt eine übersichtliche Plattform bereit, da kann man die wichtigsten Unterschiede erkennen.
Judith Peters