Gericht Erster Instanz widerspricht DG - Oikos erhält Spendenabzugsfähigkeit zurück
2017 beendete die DG-Regierung die Bezuschussung von Oikos. Zu diesem Zeitpunkt wurde dem Dienst die Möglichkeit gegeben, die eigene Tätigkeit anzupassen. Nach einer Frist von zwei Jahren entschied die Regierung, dass das nicht geschehen sei: Oikos wurde die steuerliche Spendenabzugsfähigkeit aberkannt. Dagegen ist der Sozialdienst gerichtlich angegangen. Inzwischen ist das Urteil gefällt.