So konnten am Donnerstag u.a. folgende Fragen geklärt werden: Optikergeschäfte dürfen weiter geöffnet bleiben, da sie Teil der essenziellen Sektoren sind. Allerdings müssen die Maßnahmen zur Sozialen Distanzierung strikt eingehalten werden.
Anwälte und Notare können ihre Klienten ebenfalls weiterhin empfangen - etwa für die Unterzeichnung von Urkunden. Sie sollten aber soweit wie möglich auf Telearbeit und elektronischen Datenaustausch mit ihren Kunden setzen.
Tierärzte dürfen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen. Dasselbe gilt für Zahnärzte, Kinesitherapeuten, Osteopathen oder Podologen. Diese Berufsgruppen müssen nicht dringende Behandlungen aber aufschieben.
Haushaltshilfen ist es weiterhin erlaubt, sich zu ihren Kunden begeben. Auch hier gilt eine strikte Einhaltung der sozialen Distanzierung.
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mitt/mh
Ich kann nirgends was finden ob man noch Auto oder Motorrad fahren darf. Wenn man fährt kann man doch niemanden anstecken.