Einrichtungen, die von dieser Abzugsfähigkeit profitieren wollen, müssen in allen ihren Tätigkeitsbereichen anerkannt sein.
Da Oikos von der DG aber nur als Träger von Notaufnahmewohungen anerkannt ist, und nicht für alle Tätigkeiten, wurde die Genehmigung nur für zwei Jahre gewährt.
Bedingung war außerdem, dass Oikos seine Aktivitäten in diesem Zeitraum neu organisieren muss. Da sich die Situation nicht geändert hat, waren die Bedingungen für eine weitere Anerkennung nicht mehr gegeben. Diese lief damit zum Jahresende aus.
mitt/vk