Ab Montag gilt das Recht auf eine Vier-Tage-Woche
Seit Montag können Arbeitnehmer in Privatunternehmen eine "Vier-Tage-Woche" beantragen. Der Begriff "Vier-Tage-Woche" bedeutet aber nicht für jeden das Gleiche. Die Gewerkschaften verstehen darunter eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Darum geht es im vorliegenden Fall aber nicht. Vielmehr würden die Arbeitstage schlicht und einfach länger.