Neu ab 1. Juni: Besserer Versicherungsschutz für Ex-Krebspatienten
Ab Montag müssen Menschen, deren Krebserkrankung fünf Jahre oder länger zurückliegt, dies nicht mehr bei der Versicherung angeben. Bisher war die Angabe verpflichtend, wenn man beispielsweise eine Restschuld- oder eine Einkommensversicherung abschließen wollte.