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  1. Es bleibt zu hoffen, dass der nationale Sicherheitsrat zu einer maßvollen, umsichtigen und gerechten Entscheidung kommt, und seine Lösungen auf europäischer Ebene abstimmt. Wichtig bleibt es, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, und dabei stets wirtschaftliche, soziale und grundrechtliche Aspekte im Auge zu behalten. Allumfassende Maßnahmen wie Abschottung der Grenzen, generelle Betriebsverbote und Ausgangsverbote sind in Anbetracht der technischen und organisatorischen Möglichkeiten des Staates ausdrücklich nicht geeignet, als maßvoll empfunden zu werden. Es müssen somit kleinteiligere und individuellere Lösungen vorgelegt werden können, die das Virus dort an seiner Verbreitung hindern, wo es aktiv ist.