10 Kommentare

  1. Kaum geht es um Geld, wird ruckzuck entschieden. Kann man die Heimat auch auf Freiheitsberaubung wegen geschlossener Grenzen verklagen? Vielleicht machen sie dann endlich auf.

  2. Das ging aber schnell, hatte Sophie Wilme's Fracksausen wegen finanzieller Forderungen die auf sie zukamen??
    Nur die Grenzöffnung ist bis jetzt noch kostenlos, weil niemand vor Gericht geht.

  3. Ich habe in deutschland 2. wohnsitz
    Was ist mit uns.kann ich dan ohne proplem hin und zurück fahren...also in frankfurt ...

  4. Es bleibt undeutlich: ist das Verbot heute aufgehoben oder nicht? Es ist zu hoffen ...... oder bleiben die Politiker zu blöd mal etwas richtig zu beschliessen und die Einwohner mal wieder eine Perspective zu bieten.

  5. Meldung der Gemeinde Koksijde:

    Update 20/05 (15:50)
    Kurznachricht!

    Heute wird es normalerweise ein Ministerialdekret geben, das es unseren zweiten Bewohnern ermöglicht, wieder nach Koksijde zu kommen. Der Eintritt gilt für Personen, die eine Wohnung, ein Ferienhaus oder eine Campinginfrastruktur haben. Es ist natürlich die Absicht, dass die Koronaregeln eingehalten werden (Sicherheitsabstand, nicht herauskommen, wenn Sie krank sind, ...). Bürgermeister Marc Vanden Bussche: "Koksijde ist ohne ihre zweiten Gäste nicht komplett, wir freuen uns sehr, sie morgen wieder begrüßen zu können."

  6. @Sandra Nagelschmidt&Ömer Tarakci: Nach wie vor gibt es in Belgien strenge Aus- und Einreisebestimmungen; grenzüberschreitende Familienbesuche sind derzeit genauso untersagt wie der grenzüberschreitende Besuch von Zweitwohnungen und Campingstellplätzen.
    Es wird zwar an der Grenze nur noch sporadisch kontrolliert, aber das bedeutet nicht, dass das entsprechende Dekret damit bereits außer Kraft gesetzt worden wäre.
    Wer aus den genannten Gründen einreist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 250€.

    @Andreas Conraedt&Günter Naust: Ich kenne auf Anhieb zig Personen, die bereit sind, sich einer Sammelklage anzuschließen.
    Dabei geht es jedoch nicht um Zweitwohnungen, sondern um eine Ungleichbehandlung im Kontext familiärer Beziehungen ("Ich darf meine eigenen Kinder, Enkel oder Eltern nicht besuchen, obwohl sie nur wenige Kilometer hinter der Grenze leben.")
    Die Schwierigkeit liegt darin, einen Anwalt zu finden, der bereit ist, eine solche Gruppe von Personen zu vertreten.
    Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Urteil erst vorliegt, nachdem die Reisebeschränkungen bereits aufgehoben sind.

  7. Weiß jemand, ob der Besuch der Zweitwohnung, auch für deutsche Zweitwohnungsbesitzer wieder möglich ist? Bzw. Ist auch das Einreiseverbot, mit dem Nachweis des Besuches der Zweitwohnung, nunmehr aufgehobenen?

  8. Weiß denn jemand, wie es für Niederländer und Deutsche aussieht, die ihren Zweitwohnsitz in Belgien haben? Gleichstellung für alle Nationalitäten ist ja eigentlich Voraussetzung, oder?

  9. Um auf die beiden Kommentare zu antworten: Es kommt darauf an, ob zum Besuch der Zweitwohnung ein Grenzübertritt erforderlich ist.
    Der Besuch von Zweitwohnungen gehört meines Wissens nicht zu den essentiellen Einreisegründen.
    Mit der Nationalität des Zweitwohnungsbesitzers hat das erst einmal nichts zu tun, sondern damit, ob der Erstwohnsitz innerhalb oder außerhalb Belgiens liegt.
    So wie ich die Dinge einschätze, werden Grenzübertritte zu touristischen Zwecken, wozu der Besuch von Zweitwohnungen an der Küste angesehen werden kann, vermutlich erst zuallerletzt erlaubt sein, nachdem ein Konzept für die Urlaubssaison erarbeitet wurde.
    Ich halte es für wahrscheinlicher, dass als nächstes die Ermöglichung von Familienbesuchen und Einkäufen im benachbarten Ausland ansteht.
    Selbstverständlich kann die Liste der essentiellen Ein- und Ausreisegründe jederzeit erweitert werden, allerdings würde es sicher zu Verstimmungen führen, wenn man Personen aus dem Ausland zwar den Besuch von Zweitwohnungen gestattet, nicht jedoch den aller nächsten Angehörigen, also auch von Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkeln.