Die Fürsprecher der Bodycams sehen darin vor allem zwei Vorteile. Zum einen sagen sie, dass allein die Tatsache, dass gefilmt wird, deeskalierend wirkt. Man überlege sich zweimal, welchen Ton man anschlägt oder was man macht, wenn man weiß, dass alles aufgezeichnet wird.
Zum zweiten schafft so eine Aufnahme Beweismaterial - einerseits für eine Strafverfolgung, andererseits aber auch, wenn jemand behauptet, von der Polizei falsch behandelt worden zu sein. Über das Video könnte man auch ein eventuelles Fehlverhalten des Polizisten ahnden.
Detailfragen
Ein Haken ist, dass es im Moment keine genaue gesetzliche Regelung zu solchen Bodycams gibt. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber sie erlaubt, aber viele Detailfragen sind noch offen. Eine ganz wichtige ist zum Beispiel die nach der Tonaufnahme.
Namur will den Ton mit aufnehmen. Ein Sprecher der liberalen Polizeigewerkschaft SLFP sagte aber am Montag in der Zeitung La Meuse, das sei illegal. Der Ton dürfe nicht gespeichert werden.
Dann geht es auch um die Frage, was die Bodycam erfasst und was nicht. Möglicherweise entgehen der Kamera wichtige Aspekte einer Handlung, sodass das, was man auf den Aufnahmen sieht, möglicherweise eine Sachlage nur unvollständig und damit auch verzerrt darstellt.
Was in Namur passiert
In Namur ist geplant, dass die Polizei solche Bodycams flächendeckend für ihre Beamten anschafft - bis zu 50.000 Euro Investitionen sind dafür nötig. Dann bleibt es aber immer noch dem Polizisten überlassen, ob er eine solche Cam trägt - das ist freiwillig. Wenn er sie trägt, muss er all den Menschen, denen er begegnet, mündlich mitteilen, dass sie gerade gefilmt werden.
Das Gerät am Körper speichert den Film. Im Revier werden die Bilder heruntergeladen und gespeichert. Dann gilt für diese Aufnahmen das gleiche wie für Bilder aus öffentlichen Überwachungskameras.
Die Videos stehen der Polizei einen Monat lang zur Verfügung, auch um sie als Schulungsmaterial zu verwenden. Dann bleiben sie für weitere elf Monate gespeichert. In dieser Zeit kann auf Beschluss eines Untersuchungsrichters die Aufnahme gesichtet werden, um sie bei Ermittlungen als Beweismaterial zu nutzen.
Situation in der DG
Bei verschiedenen Polizeistationen in Brüssel gibt es Bodycams bisher nur im Testeinsatz. Lüttich setzt sie bisher nach eigenen Angaben nur punktuell und nur zu Schulungszwecken ein.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es in den Polizeizonen noch keine konkreten Pläne, Bodycams einzuführen. Die Polizei in der Zone Weser-Göhl sagt aber, dass sie die Sache interessiert verfolge.
meuse/okr/sr
Wenn der geladene Revolver, den die Herrn Polizisten am Halfter tragen nicht ausreicht um sich den Amtsrespekt des Bürgers zu sichern, dann macht ein Auftritt mit Bodycam die Situation nur zur Lachnummer. Artikel 15 des Grundgesetzes schützt besonders den Privatraum (Wohnung) ! Müssen die Beamten dann alles "aus-Pixeln" was die Bodycam diesbezüglich ungerechtfertigt aufzeichnet ? Wenn "Ja" viel Spass beim "aus-Pixeln" ! Dann müssten diese Aufzeichnungen als "manipuliert" gelten ! Richtig ? Können damit be/ange-zweifelt werden, denn Relevantes könnte ja mit "verschwunden sein" !