1 Kommentar

  1. Wenn der geladene Revolver, den die Herrn Polizisten am Halfter tragen nicht ausreicht um sich den Amtsrespekt des Bürgers zu sichern, dann macht ein Auftritt mit Bodycam die Situation nur zur Lachnummer. Artikel 15 des Grundgesetzes schützt besonders den Privatraum (Wohnung) ! Müssen die Beamten dann alles "aus-Pixeln" was die Bodycam diesbezüglich ungerechtfertigt aufzeichnet ? Wenn "Ja" viel Spass beim "aus-Pixeln" ! Dann müssten diese Aufzeichnungen als "manipuliert" gelten ! Richtig ? Können damit be/ange-zweifelt werden, denn Relevantes könnte ja mit "verschwunden sein" !