Ruiselede ist eine besondere Haftanstalt. Die Gefangenen sind hier im offenen Vollzug. Das heißt: Keine hohen Mauern, keine Zäune. Das Ganze sieht aus wie ein gewöhnlicher Bauernhof. Vorbehalten ist eine solche Einrichtung für Gefangene, die nur noch wenige Monate abzusitzen haben und bei denen die Fluchtgefahr als gering eingestuft wird.
Und doch sind innerhalb von knapp zwei Wochen gleich vier Häftlinge aus der offenen Vollzugsanstalt von Ruiselede geflohen. Das scheint in Flandern einige politische Parteien aufgeschreckt zu haben.
Bislang ist es so: Die reine Tatsache, aus einem Gefängnis zu fliehen, ist nicht strafbar. Es sei denn, man verübt im Rahmen der Flucht wirkliche neue Straftaten, wie etwa Gewaltanwendung oder schwere Sachbeschädigung. Und genau das wollen N-VA, CD&V und OpenVLD jetzt ändern. Geht es nach den drei flämischen Mitte-Rechts-Parteien, dann wird die reine Flucht künftig auch schon strafbar sein. Die entsprechende Initiative hatte der geschäftsführende CD&V-Justizminister Koen Geens ergriffen. Die Rede ist derzeit von einer Verlängerung der ursprünglichen Haftstrafe um bis zu drei Jahre.
Roger Pint