EU und Großbritannien hatten das Abkommen nach monatelangen Verhandlungen an Heiligabend 2020 unter Dach und Fach gebracht - nur eine Woche vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Weil die Zeit zur Ratifizierung fehlte, wird es seit dem 1. Januar bereits vorläufig angewandt.
Wichtigster Punkt des Vertrags ist, Zölle zu vermeiden, unbegrenzten Handel in beide Richtungen zu erlauben und Reibungsverluste so weit wie möglich zu begrenzen. Zollformalitäten und Kontrollen gibt es allerdings trotzdem.
dpa/vk