"Wohnungsbetretungen" nehmen erste parlamentarische Hürde
Der Innenausschuss der Kammer hat am Mittwoch den Gesetzentwurf gebilligt, der sogenannte Wohnungsbetretungen bei Personen ohne Aufenthaltsrecht ermöglichen soll. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit gelten.