Gericht verpflichtet Staat zur Verlegung von Häftling
Ein Gericht in Gent hat den belgischen Staat dazu verurteilt, einen Gefängnisinsassen in eine geeignete Einrichtung zu verlegen, damit er eine angemessene medizinische Behandlung bekommt. Sollte die Verlegung nicht innerhalb der nächsten 30 Tage erfolgt sein, muss der Staat ein tägliches Zwangsgeld von 250 Euro zahlen.