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Provinzübertragung: Vennbrand als Härtetest für künftige Verteilung der Zuständigkeiten

08.09.202617:11
  • Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Lüttich
  • PDG
  • Vennbrand
Einsatzfahrzeuge vor der Kommandozentrale in Sourbrodt
Einsatzfahrzeuge vor der Kommandozentrale des Vennbrands am 26. August in Sourbrodt (Bild: Katrin Margraff/BRF)

Mehr als drei Wochen nach dem Ausbruch des Vennbrands gehen die Löscharbeiten weiter. Teilweise sind noch immer mehr als 100 Einsatzkräfte im Einsatz. Nach wie vor gilt der provinziale Notfallplan. Das bedeutet: Das Kommando hat die Provinz. Und genau hier ploppen Fragen für die Zukunft auf. Was ist, wenn die Provinz nicht mehr zuständig ist?

"Wie wird das Zusammenspiel zwischen der DG, den neun Gemeinden, den Nachbargemeinden, dem Gouverneur der Provinz Lüttich und den weiteren zuständigen Behörden im Krisenfall organisiert?", fragt die Ecolo-Abgeordnete Fabienne Colling am Montag im Ausschuss 1 im Parlament der DG.

Der Vennbrand legt offen: Sollte die Provinz wegfallen, könnte das auch Auswirkungen auf das Krisenmanagement haben. "Wer übernimmt welche Aufgabe?", fragt auch der SP-Abgeordnete Charles Servaty.

Dazu Ministerpräsident Oliver Paasch: "Wo die Provinz heute eine Aufgabe im Auftrag der Wallonischen Region wahrnimmt, muss deshalb geklärt werden, wer diese Aufgabe nach der Provinzfreiheit übernimmt. Genau deshalb haben wir die Wallonische Region um eine vollständige Übersicht dieser Aufgaben gebeten. Eine solche Bestandsaufnahme ist notwendig, damit vor einer Übertragung klar ist, wer anschließend welche Aufgabe wahrnimmt".

Dass diese Bestandsaufnahme noch nicht vorliegt, erstaunte in der Sitzung den Fragesteller Charles Servaty. Vor diesem Hintergrund sei es nicht verwunderlich, dass die Übertragung der Provinz ganz generell nicht vorankäme. Hier dränge die Zeit, fügte Fabienne Colling für Ecolo hinzu. Nach der Sommerpause werde die Liste erwartet, beruhigte Ministerpräsident Paasch.

Einfacher sei die Situation in Sachen Rolle des Gouverneurs. Seine Zuständigkeiten seien nicht Teil der Übertragung. Der Gouverneur soll bei seinen Aufgaben bleiben, sagt Paasch: "Hier ändert sich durch die Provinzfreiheit nichts. Die Zusammenarbeit im Krisenfall bleibt auch nach einer Übertragung der Zuständigkeit 'Provinz' eine föderale Angelegenheit."

"Es ändert sich also nichts, es sei denn, der Föderalstaat entscheidet, etwas zu ändern. Das ist gerade vor dem Hintergrund unserer jüngsten Erfahrungen beim Brand im Hohen Venn eine wichtige Klarstellung. Die Zusammenarbeit zwischen den neun Gemeinden, den Nachbargemeinden, dem Gouverneur und den zuständigen Diensten bleibt bestehen."

Wann die Übertragung der Provinzzuständigkeiten vollzogen wird, ist weiter offen. Deshalb sei das bestehende Kooperationsabkommen zwischen der DG und dem Provinzkollegium um ein Jahr verlängert worden, betont Paasch und fügt hinzu: "Die formellen Beschlüsse der zuständigen Gremien sollen im Herbst erfolgen. Das ist eine wichtige Nachricht für zahlreiche Vereine und Organisationen. Ihre Finanzierung bleibt gewährleistet. Das gilt auch für die bestehende Finanzierung der Hilfeleistungszone".

Wie geht es danach mit der Finanzierung weiter? Bereits aktuell werde die DG benachteiligt, weil die Hilfeleistungszone 6 als einzige Hilfeleistungszone keine Zusatzdotation der Provinz erhalte. Oliver Paasch: "Völlig unabhängig davon, wo das Geld herkommt, darf es nicht sein, dass die Provinz Lüttich auf ihrem Gebiet ausschließlich frankophone HLZ unterstützt und das Gebiet deutscher Sprache im Regen stehen lässt".

Die Debatte zeigt: Eine Übertragung der Provinzzuständigkeiten wird gefordert - doch der Teufel steckt im Detail. Es gehe darum, eine Lösung für das Problem zu finden, so Paasch im Ausschuss 1. Fortsetzung folgt.

Simonne Doepgen

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