Bislang verlässt nur etwa jeder vierte Ausreisepflichtige tatsächlich die Europäische Union. Die neue EU-Rückführungsverordnung soll dieses Defizit beheben und effektivere sowie beschleunigte Abschiebungen von Personen ermöglichen, die kein Aufenthaltsrecht mehr in der EU besitzen.
Nach intensiven Verhandlungen steht das Regelwerk nun fest. "Das Thema ist jetzt durch. Diese Verordnung wird ja jetzt in Kraft gesetzt", erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont. Nun liege es an den Mitgliedstaaten, die neuen Vorgaben gemeinsam mit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex und der Europäischen Kommission in die Praxis umzusetzen.
Ein kompromissbehafteter Gesetzgebungsprozess
Der Weg zum finalen Beschluss war lang und von harten Verhandlungen geprägt. Nachdem das EU-Parlament Ende März sein Verhandlungsmandat festgelegt hatte, folgten die Gespräche im Ministerrat mit den Mitgliedstaaten. Da sich Parlament und Rat die Macht im Gesetzgebungsprozess teilen, musste Anfang Juni ein Kompromiss ausgehandelt werden, der nun im Plenum zur finalen Abstimmung stand.
Während Arimont im März noch mit "Nein" gestimmt hatte, wechselte er nun zur Enthaltung. Ein wesentlicher Grund für seine frühere Ablehnung sei der politische Entstehungsprozess im Parlament gewesen: "Ich habe letztes Mal dagegen gestimmt, weil die Verhandlungen im Parlament selbst ja teilweise mit extrem rechts geführt worden sind“, so der CSP-Politiker. Bei der jetzigen Einigung, die maßgeblich aus dem Rat zusammen mit dem Parlament hervorging, habe "extrem rechts" hingegen keine Rolle mehr gespielt.
Sorge um die Rechte von Minderjährigen
Dennoch sieht Arimont das Gesamtergebnis kritisch. Zwar befürworte er die Idee verschärfter Abschieberegeln grundsätzlich, das Resultat sei für ihn aber nicht zu 100 Prozent in Ordnung. Besonders der Schutz von Familien bereitet ihm Bauchschmerzen: "Weil das Problem der Rückführung von Minderjährigen, also Familien mit Minderjährigen, aus dem Text nicht ausgeschlossen worden ist."
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Kirchen hätten im Vorfeld davor gewarnt, dass die Rechte von Minderjährigen in den geplanten Rückführungszentren verletzt werden könnten. "Aus dem Grunde konnte ich dem Text zu 100 Prozent nicht zustimmen. Deswegen mein Abstimmungsverhalten des Enthaltens“, begründet Arimont seinen Schritt.
Umstrittene "Return Hubs" außerhalb der EU
Ein zentraler und intensiv diskutierter Punkt der neuen Verordnung ist die Schaffung von sogenannten "Return Hubs". Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die EU künftig die Nutzung von Rückführungszentren in Nicht-EU-Ländern, in die abgelehnte Asylbewerber gebracht werden können.
Arimont zeigt sich gegenüber dieser Idee grundsätzlich offen, mahnt jedoch bei der Umsetzung zur Vorsicht: "Man muss natürlich schauen, dass auch in diesen Rückführungszentren alle Rechte gelten, die in Europa gelten. Das wird meiner Meinung nach die Schwierigkeit sein."
Trotz seiner Bedenken im Detail hält es der EU-Abgeordnete für zwingend notwendig, das Thema Migration nicht zu ignorieren. Die Sorgen der Bürger nicht ernstzunehmen, wäre falsch und habe in vielen Ländern zu einem Erstarken der Rechtspopulisten geführt. Das neue Gesetz sei daher – nach dem bereits zuvor geschnürten Asylpaket – ein weiterer wichtiger Schritt, um die Migration in der EU spürbar zu regulieren.
Manuel Zimmermann
Herr Arimont sollte nicht vergessen, dass Rechte und Rechtsextreme im Parlament sitzen, weil er und seinesgleichen versagt haben ua in der Migrationsfrage.Deswegen ist seine Haltung pure Heuchelei und Scheinheiligkeit.
Gut, wenn Herr Arimont nicht unbedingt einverstanden ist, wie lautet sein Vorschlag für eine geordnete Migrationspolitik.Was würde er anders machen ?
Die EU bewegt sich in die richtige Richtung.Nur zweifle ich an der praktischen Umsetzbarkeit der Rückführzentren.Das wären dann exterritoriale Zonen außerhalb der EU, wo EU Recht gilt. Welcher souveräne Staat akzeptiert das ? Das wäre ja sowas wie die beiden spanischen Gebiete Ceuta und Millila in Marokko.