Ministerpräsident Oliver Paasch hat im PDG-Ausschuss das neue Kooperationsabkommen zur Haushaltsdisziplin erklärt, auf das sich der Konzertierungsausschuss Ende März geeinigt hat. Es diene dazu, die strengen Haushaltsvorgaben der EU einzuhalten.
Eine Sonderklausel erlaube der DG eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit von 0,0069 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, was 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr entspreche. Trotz dieser Sonderregelung müsse die DG ihre Nettoprimärausgaben bis zum Jahr 2029 um insgesamt 3,09 Prozent reduzieren.
Nach Angaben des Ministerpräsidenten war die DG auf dieses Szenario vorbereitet. Mit dem Abkommen seien die geforderten Sparanstrengungen der Gliedstaaten verbindlich festgelegt, so Paasch.
"Die können jetzt nicht mehr einseitig durch den Föderalstaat erhöht werden. Der Anteil der Gliedstaaten liegt bis zum Jahr 2029 und eigentlich sogar bis zum Jahr 2031 rechtsverbindlich fest. Alles, was an zusätzlichen Ausgaben auf den Föderalstaat zukommt, beispielsweise im Bereich der Verteidigung, der Altersversorgung, fällt dann auch in den haushaltspolitischen Verantwortungsbereich des Föderalstaates und nicht mehr der Gliedstaaten."
sp