4 Kommentare

  1. Das freut mich für die Familie des Kindes. Glückwunsch!

    Nur warum wird die Strafe gegen den Rüpel ausgesetzt? Der soll gefälligst bezahlen für sein asoziales Verhalten und Schmerzensgeld an das Kind noch obendrein. Und das nicht zu knapp.

  2. Als regelmäßiger Fahrradfahrer auf dem Ravel würde ich mal verstärkt Polizeikontrollen empfehlen. Auch wenn die Fußgänger hier als die schwachen Verkehrsteilnehmer bezeichnet werden, haben sie nicht das Recht sich zu verhalten wie sie möchten. Auf dem Ravel gelten ja genau wie auf normalen Straßen die gleichen Verkehrsregeln. Fußgänger links, Radfahrer rechts und immer hintereinander.