Das Lütticher Berufungsgericht hat die Schadensersatzklage des sogenannten Venn-Radfahrers abgewiesen. Der Mann hatte 2020 ein Mädchen im Hohen Venn angefahren. Dessen Eltern hatten Aufnahmen davon verbreitet. Dagegen hatte der Radfahrer geklagt und 4.500 Euro Schadensersatz wegen Rufschädigung verlangt.
Die Richter entschieden nun: Die Veröffentlichung gehört zu einer Debatte von öffentlichem Interesse. Deshalb durfte die Familie das Video verbreiten. Der Radfahrer war wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Die Strafe wurde aber ausgesetzt.
belga/ake
Das freut mich für die Familie des Kindes. Glückwunsch!
Nur warum wird die Strafe gegen den Rüpel ausgesetzt? Der soll gefälligst bezahlen für sein asoziales Verhalten und Schmerzensgeld an das Kind noch obendrein. Und das nicht zu knapp.
Herr van Daalen, dieser Meinung bin ich auch.
Als regelmäßiger Fahrradfahrer auf dem Ravel würde ich mal verstärkt Polizeikontrollen empfehlen. Auch wenn die Fußgänger hier als die schwachen Verkehrsteilnehmer bezeichnet werden, haben sie nicht das Recht sich zu verhalten wie sie möchten. Auf dem Ravel gelten ja genau wie auf normalen Straßen die gleichen Verkehrsregeln. Fußgänger links, Radfahrer rechts und immer hintereinander.
Die Medaille hat immer zwei Seiten...