Die Wallonische Region prüft die Möglichkeit einer Kassationsbeschwerde gegen das Urteil zur Entschädigung von Anwohnern des Lütticher Flughafens. Das erklärte die zuständige Ministerin Cécile Neven auf eine aktuelle Frage im Regionalparlament.
Das Brüsseler Berufungsgericht hatte die Wallonische Region zur Zahlung von Entschädigung an sieben Anwohner wegen Lärmbelästigung verurteilt. Die Anmerkungen des Berufungsgerichts betrafen das Sanktionssystem, vor allem den Standort der Schallpegelmesser und den Schwellenwert. Die Wallonische Region hat sechs Monate Zeit, ihre Vorschriften anzupassen. Danach können Geldstrafen pro Tag für alle Anwohner verhängt werden.
Man werde das Urteil selbstverständlich respektieren, so Neven. Dennoch analysiere die Wallonie die Möglichkeit einer Kassationsbeschwerde, um die Interessen der Region in dieser Angelegenheit durchzusetzen.
sudinfo/gud