Um wählbar zu sein, muss man nicht unbedingt eine politische Partei gründen. Man kann auch alleine oder mit anderen auf einer Kandidatenliste stehen. Man muss aber die zivilen und politischen Rechte besitzen.
Man kann und sollte seine Liste elektronisch einreichen. Das bietet Vorteile. Die Papierarbeit, die zu leisten ist, ist sehr umständlich. Aber egal, wie man sich entscheidet, das Innenministerium bietet nicht nur ein umfassendes Handbuch an, sondern auch einen kurzen Erklärfilm auf Youtube.
Kandidaten müssen sich nicht mehr persönlich zum Hauptwahlvorstand des Wahlkreises begeben. Trotzdem sind einige Bedingungen und Regeln verschieden, je nachdem ob man bei den Wahlen des EU-Parlaments, der Abgeordnetenkammer, des Wallonischen Parlaments oder des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft kandidieren möchte.
PDG-Wahl
Eine große Hürde für die Annahme einer neuen Liste zur PDG-Wahl ist der Wahlvorschlag. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man erhält den Wahlvorschlag per Unterschrift von zwei scheidenden Mitgliedern des DG-Parlaments, oder man lässt sich diesen Wahlvorschlag von 100 Wählern des deutschsprachigen Wahlkreises unterzeichnen. Kandidaten, die auf der neuen Liste stehen werden, dürfen auch den Wahlvorschlag unterzeichnen.
Wenn man diese Hürde gemeistert hat, kann man dann seine Kandidatenliste einreichen. Das muss bis zum 13. April um 12 Uhr geschehen. Der Stichtag gilt auch für die anderen Parlamente.
Kommunalwahlen
Auch für die Kommunalwahlen braucht man die Unterschriften von zwei scheidenden Ratsmitgliedern oder Unterschriften von Bürgern aus der Gemeinde - abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Genau genommen von mindestens 50 Gemeinderatswählern in Gemeinden mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern, von mindestens 30 Gemeinderatswählern in Gemeinden mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern, von mindestens 20 Gemeinderatswählern in Gemeinden mit 2.001 bis 5.000 Einwohnern.
In DG-Gemeinden mit mehr als 20.001 Einwohnern muss der Wahlvorschlag auch von mindestens zwei ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern oder von mindestens 100 Gemeinderatswählern unterzeichnet werden.
Manuel Zimmermann
Ein Sprichwort sagt :
"Viele Jäger sind des Hasen Tod."
Abgewandelt könnte man auch sagen :
"Viele Parteien sind der Demokratie Tod."
Ich halte nichts davon, wenn es zu viele Parteien gibt.Zersplitterte Parlamente damit schwierige Regierungsbildung sind die Konsequenz.Und das wiederum ist der beste Nährboden für Extremismus und Diktatur.Die Weimarer Republik ist ein warnendes Beispiel.In Ostbelgien haben wir so schon genug Parteien.Im PDG gibt es 6 Fraktionen.Und das für 80.000 Einwohner.Absurd wenn man bedenkt, dass die USA mit einem zwei Parteien auskommen auf nationaler Ebene.Und die USA haben 340.000.000 Einwohner.
"Dass die USA mit zwei Parteien auskommen", bedeutet ja nicht, dass mehrere Parteien den USA nicht besser bekommen würden. Ich bin überzeugt, dass gerade derzeit viele Stammwähler der Republikaner froh wären, wenn es eine zweite (dritte) Partei im rechten Spektrum gäbe, damit sie nicht genötigt wären, weiß oder Biden wählen zu müssen, wenn sie Trump verhindern wollen.
Übrigens würde es der Stabilität einer Regierung nicht notwendigerweise schaden, wenn alle Parlamentarier frei nach ihrem Gewissen statt fraktionsgebunden abstimmen dürften bzw. würden. Wenn eine Regierung für jedes Vorhaben eine Mehrheit der Parlamentarier, die nur ihrem Gewissen folgen, überzeugen muss, ist doch keine Zersplitterung zu befürchten, sondern ein seiner Bestimmung gemäß funktionierendes Parlament.