1 Kommentar

  1. Zum Thema 'Bußgeldbescheide auf Französisch'. Wenn der Bürger diesbezüglich selbst 'übersetzen' muss, darf er doch einen Aufwands-Abschlag machen, z.B. -50% von der geforderten Summe, als Aufwandentschädigung, da es ja um eine Behörden-Verarbeitung 'Personen bezogener Daten' geht, die er ja bestätigung muss und die er für die Einzugsbehörde leisten muss ! Es ist daher nur gerecht, dass die Behörden für ihr Unterlassung immer zahlt, wenn sie vom Bürger abverlangt, ihr Arbeit zu machen ! Die behördlichen Betriebsunkosten auf den Puckel des Bürgers zu verfrachten, wäre ja schon sehr pervers, denn dann wäre das Knöllchen ja impliziet illegal überteuert, wenn dieser Bürgeraufwand nicht entlohnt werden würde !