Alle Fraktionen sind sich einig: Sozialbetriebe spielen eine essenzielle Rolle in der ostbelgischen Gesellschaft. Es gibt rund 15 aktive Sozialbetriebe. Dazu gehören unter anderem "adapta" aus Hergenrath, "die Alternative" aus Eupen oder die Beschützende Werkstätte "Die Zukunft" aus Amel.
All diese Betriebe geben in erster Linie den Menschen eine Chance, die es schwer haben, auf dem "traditionellen Arbeitsmarkt" eine Anstellung zu finden. "Der Bereich der Sozialwirtschaft mag mit seinen 15 aktiven Unternehmen vielleicht ein kleinerer Bereich sein. Er bietet jedoch rund 900 Arbeits- und Ausbildungsplätze an", sagt Liesa Scholzen von ProDG.
Durch das nun verabschiedete Dekret wird ein eigener rechtlicher Rahmen für ostbelgische Sozialbetriebe geschaffen. Laut Gregor Freches von der PFF bietet das Dekret Rechtssicherheit und institutionelle Anerkennung für die Sozialbetriebe, die bislang durch individuelle Abkommen geregelt wurden.
Inga-Voss von der Ecolo-Fraktion betonte, dass das Dekret ein wichtiges Zeichen sei. Viele Sozialbetriebe hätten in der Vergangenheit beklagt, nicht genügend Anerkennung von der Politik erhalten zu haben. "Die Sozialökonomie bietet wichtige Dienstleistungen an, die ein klassischer Betrieb aufgrund von Produktionseinschränkungen und Personalkosten nicht anbieten kann. Die Sozialwirtschaft arbeitet deswegen Hand in Hand mit der hiesigen Wirtschaft zusammen. Die Sozialökonomie begleitet auch maßgeblich Menschen, die ohne die Sozialbetriebe nicht Fuß fassen könnten. Ihre Arbeit hat einen Platz mitten in unserer Gesellschaft verdient."
Bußgeldbescheide auf Französisch: Juristische Analyse eingeleitet
Darüber hinaus wurde am Montagabend über Knöllchen diskutiert, die auf französischer Sprache verfasst sind. Michael Balter von Vivant bedauerte diesen Zustand. Die Knöllchen seien auf Französisch, da sie nicht nur von der hiesigen Polizei, sondern auch von der Bußgeldstelle in Namur ausgestellt werden. "Das führt zu einem gewissen Unmut in der Bevölkerung. Ich finde es zutiefst bedauerlich, dass wir uns die Frage stellen müssen, ob eine Behörde die Sprachgesetze einhält. Und das nach 50 Jahren Autonomie."
Michael Balter stellte die Frage, ob die Regierung diesbezüglich intervenieren werde. Vize-Ministerpräsident Antonios Antoniadis (SP) machte klar, dass die deutsche Sprache unbedingt berücksichtigt werden müsse. Aus diesem Grund sei eine juristische Analyse eingeleitet worden. Darüber hinaus befürwortet er die Einrichtung einer deutschsprachigen Bußgeldstelle.
Raumordung: Antoniadis strebt Paradigmenwechsel an
Raumordnungsminister Antonios Antoniadis (SP) möchte die Kosten für das Bauen mindern, den Verwaltungsaufwand senken und die Bearbeitungsfristen kürzen. Konkret hat er dem Parlament den Vorschlag unterbreitet, einen Paradigmenwechsel in der Raumordnung hervorzurufen. Der Raumordnungsminister sei der festen Überzeugung, dass Gemeinden nicht ständig bei der DG anklopfen müssten, um einen Antrag absegnen zu lassen. Es gehe um das Projekt des kleinen Häuslebauers, den Neubau oder Umbau von Wohnungen, so Antoniadis.
Aktuell sehe die Gesetzgebung vor, dass wenn die Gemeinde die zuständige Behörde ist, in zahlreichen Fällen ein Gutachten von der Raumordnungsbehörde verlangt werde. In Zukunft könne er sich vorstellen, dass eine Behörde innerhalb von 75 Tagen statt 115 Tagen eine Genehmigung erteilen könne. Was die einzelnen Fraktionen von dem Vorschlag halten, wird in der nächsten Sitzung besprochen.
Resolutionsvorschlag zum UBO-Register: VoGs entlasten
Jedes Unternehmen muss seine Angaben im UBO-Register hinterlegen und jährlich aktualisieren. Dieser Pflicht müssen auch VoGs nachkommen, da sie seit 2019 als Unternehmen betrachtet werden. Colin Kraft (CSP) wies darauf hin, dass 56 Prozent der VOGs dieser Pflicht nicht nachkommen würden. Das PDG wird aus diesem Grund einen Resolutionsvorschlag bei der Föderalregierung einreichen.
Dieser Vorschlag sieht vor, dass eine Aktualisierung im Register nur durchzuführen ist, wenn es zu tatsächlichen Veränderungen im Eigentumsverhältnis kommt. José Grommes (ProDG) betonte, dass eine solche Maßnahme den Unternehmen, insbesondere den gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, zugutekommen würde. Darüber hinaus könne die Entlastung dazu beitragen, dass sich mehr Personen ehrenamtlich engagieren.
Dogan Malicki
Zum Thema 'Bußgeldbescheide auf Französisch'. Wenn der Bürger diesbezüglich selbst 'übersetzen' muss, darf er doch einen Aufwands-Abschlag machen, z.B. -50% von der geforderten Summe, als Aufwandentschädigung, da es ja um eine Behörden-Verarbeitung 'Personen bezogener Daten' geht, die er ja bestätigung muss und die er für die Einzugsbehörde leisten muss ! Es ist daher nur gerecht, dass die Behörden für ihr Unterlassung immer zahlt, wenn sie vom Bürger abverlangt, ihr Arbeit zu machen ! Die behördlichen Betriebsunkosten auf den Puckel des Bürgers zu verfrachten, wäre ja schon sehr pervers, denn dann wäre das Knöllchen ja impliziet illegal überteuert, wenn dieser Bürgeraufwand nicht entlohnt werden würde !