Der Ministerrat hat am Mittwoch grünes Licht dafür gegeben. Bisher lag die Grenze bei 24 Tagen. Die Maßnahme soll den Arbeitnehmern mehr Flexibilität bieten, zum Beispiel in Sachen Telearbeit.
Gleichzeitig erhalten die belgischen Gemeinden höhere Ausgleichszahlungen von Luxemburg. Da Grenzgänger in Luxemburg steuerpflichtig und damit in Belgien steuerbefreit sind, entgehen dem Staat und den Gemeinden Einnahmen aus der Einkommensteuer und aus kommunalen Zuschlägen.
Aus diesem Grund haben sich Belgien und Luxemburg in der Vergangenheit auf ein System des finanziellen Ausgleichs geeinigt. Der Betrag aus Luxemburg steigt nun von 34 Millionen Euro auf 48 Millionen Euro.
belga/lo