Fußgruppen oder Spaziergänger sollen, sofern keine Sondergenehmigung vorliegt, die Bürgersteige benutzen. Daneben appelliert die Polizei an einen mäßigen Alkoholkonsum. Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 22 Prozent dürften nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, für Jugendliche unter 16 Jahren liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. Auch sei es verboten, offensichtlich Betrunkenen Alkohol auszuschenken. Dementsprechend gilt eine Null-Toleranz-Politik bei Alkohol oder Drogen am Steuer.
Mit Ausnahme von Karnevalssamstag bis Aschermittwoch gilt die gewöhnliche Polizeistunde, sprich 1:00 Uhr an Werktagen und 2:00 Uhr für die Nächte auf Samstag und Sonntag. Auch erinnert die Polizei daran, dass die neuen Covid-Schutzmaßnahmen strengstens einzuhalten seien.
mitt/ale