Nur, wenn die Impfung in Belgien registriert wurde, sei das EU-Covid-Zertifikat beziehungsweise das Covid-Safe-Ticket auf dem neuesten Stand.
Wer sich eintragen lassen will, kann sich mit dem ausländischen Impfnachweis und dem Personalausweis an eines der beiden DG-Impfzentren wenden. Ein Termin ist nicht nötig.
Das Ministerium weist auch darauf hin, dass die vom Föderalstaat geplante Impfpflicht für Gesundheitsdienstleister am 1. April eingeführt wird. Gesundheitsdienstleister, die bis dahin nicht vollständig geimpft sind, dürfen dann vorerst nicht mehr praktizieren. Deswegen sollten sich Gesundheitsdienstleister, die im Ausland geimpft wurden, ebenfalls schnellstmöglich eintragen lassen.
mitt/vk