Ab dem 8. November wird in den Sekundarschulen und im ZAWM die Maskenpflicht für Schüler bzw. Auszubildende und Personalmitglieder im Unterricht wieder eingeführt.
In den Primarschulen müssen nur die Personalmitglieder, nicht aber die Schüler, Masken im Unterricht tragen. Da die Infektionen in der Alterskategorie der Grundschüler besonders zahlreich sind, wird zudem der Zugang von Drittpersonen zu den Grundschulen wieder beschränkt.
Die Maskenpflicht gilt auch für die Hochschule und die Erwachsenenbildungseinrichtungen. Versammlungen müssen digital stattfinden.
mit/mb