Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Gericht Erster Instanz widerspricht DG - Oikos erhält Spendenabzugsfähigkeit zurück

18.05.202106:54
  • Deutschsprachige Gemeinschaft
  • DG-Regierung
  • Oikos
Haus Bellmerin 1C in der Eupener Unterstadt
Archivbild: BRF Fernsehen

2017 beendete die DG-Regierung die Bezuschussung von Oikos. Zu diesem Zeitpunkt wurde dem Dienst die Möglichkeit gegeben, die eigene Tätigkeit anzupassen. Nach einer Frist von zwei Jahren entschied die Regierung, dass das nicht geschehen sei: Oikos wurde die steuerliche Spendenabzugsfähigkeit aberkannt. Dagegen ist der Sozialdienst gerichtlich angegangen. Inzwischen ist das Urteil gefällt.

Bereits 2016 rumorte es zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Sozialdienst Oikos, der wohnungslose Menschen in Krisensituationen unterstützt und begleitet. Die Regierung verwies auf einen Bericht, der Oikos "Qualitätsmängel" vorwarf. 2017 beendete die Regierung dann die Bezuschussung von Oikos. Insgesamt fielen dem Sozialdienst dadurch Einnahmen in Höhe von 350.000 Euro pro Jahr weg. Aufgrund der fehlenden Bezuschussung musste Oikos eine Immobilie verkaufen. Daneben wurden insgesamt sieben Arbeitsplätze gestrichen.

Ebenfalls 2017 wurde dem Dienst eine Frist von zwei Jahren gesetzt. In dieser Zeit sollte die Sozialeinrichtung die eigene Tätigkeit anpassen, um so die steuerliche Spendenabzugsfähigkeit zu behalten. Nach Ablauf der Frist entschied die Regierung, dass diese Anpassung nicht geschehen sei: "Die für die Anerkennung eingeräumte Frist an die Vereinigung, ihre Aktivitäten neu zu organisieren, ist ungenutzt verstrichen".

Die Folge: Oikos wurde die steuerliche Spendenabzugsfähigkeit aberkannt - für erhaltene Spenden durften keine Steuerbescheinigungen mehr ausgestellt werden. Die Spenden brachen ein. Erhielt der Dienst 2018 noch gut 50.000 Euro an Spendengeldern, so waren es 2019 nur noch 22.000 Euro, ein Jahr später war es die Hälfte.

Gegen die Entscheidung der DG hatte Oikos beim Gericht Erster Instanz in Eupen Einspruch eingelegt. Wie das Gericht Erster Instanz Eupen nun entschieden hat, war die Begründung von damals nicht gesetzlich begründet. Wörtlich heißt es: "Die strittige Entscheidung ist somit nicht gesetzlich begründet. Die besagte strittige Entscheidung ist in der Tat aufgrund einer Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen durch Oikos wegen deren Nicht-Anpassung begründet, obwohl Oikos nachgewiesen hatte, dass sie die gesetzlichen Bedingungen […] erfüllte. Ferner hat Oikos ebenfalls bewiesen, dass sie ihre Tätigkeiten entsprechend der Vorgaben […] der Deutschsprachigen Gemeinschaft […] eingeschränkt hat."

Die Entscheidung der Regierung ist somit annulliert. Oikos erhält die Spendenabzugsfähigkeit zurück. Das Gericht betonte allerdings, dass es der DG frei stehe, eine neue - und diesmal konforme - Entscheidung zu treffen.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat das Urteil des Gerichts Erster Instanz akzeptiert.

Andreas Lejeune

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-