Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft weist darauf hin, dass es den Hausärzten obliegt, darüber zu entscheiden.
Voraussetzung, um zuhause geimpft zu werden, sei, dass der Weg zum Impfzentrum wegen gravierender körperlicher Handicaps oder aus schwerwiegenden psychiatrischen Gründen nicht möglich sei.
Eine Impfung zuhause ist nur möglich, wenn die betroffenen Personen bereits eine offizielle Impfeinladung erhalten haben.
Inzwischen haben nach Angaben des Ministeriums alle Personen mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die älter als 65 Jahre sind, diese Einladung erhalten. 77 Prozent der Über-70-Jährigen seien mittlerweile geimpft oder hätten einen Impftermin reserviert.
mitt/mh