Wie es in einer Mitteilung von Ministerin Weykmans heißt, werde die DG sich an den Kosten für die kommunalen Direkthilfen mit 50 bzw. 75 Prozent beteiligen, vor dem Hintergrund, dass diese Hilfsmaßnahmen die Gemeindefinanzen belasten.
Grundbedingung ist, dass die Betriebe oder Dienstleister auf dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde angesiedelt sind. So könne der lokale Handel beispielsweise durch ein Gutschein- oder Prämiensystem oder durch die Übernahme der Mietkosten unterstützt werden.
Ausgenommen seien Horeca- und Tourismusbetriebe. Diese fallen in den Anwendungsbereich der Tourismusprämien der Gemeinden. Ausgeschlossen seien auch Vereinigungen, die bereits von der DG gefördert werden.
mitt/cd