Kontrolliert werden soll insbesondere an öffentlichen Plätzen und in Spielhallen sowie gastronomischen Betrieben.
Wer gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstößt, muss zahlen. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wird bei Verstoß ein Bußgeld von 50 Euro verhängt.
lrs/mb