Das sagte Sozialminister Antonios Antoniadis im PDG auf Fragen der Abgeordneten Céline Kever (SP) und Jolyn Huppertz (CSP). Der Zuschlag beträgt einmalig rund 235 Euro. Er soll im Oktober ausgezahlt werden.
Berechtigt sind einkommensschwache Familien, die das Statut der erhöhten Kostenrückerstattung der Krankenkasse haben. Familien, die dieses Statut nicht haben, können bis Ende August bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob sie berechtigt sind.
Nach dem Grundsatz "Ein Kind ist ein Kind" hätte die CSP besser gefunden, dass allen Kindern dieser Kindergeldzuschlag gewährt wird.
Losgelöst von der sehr unterschiedlichen Einkommenssituation rechnete der Minister vor, dass die Kosten dann nicht 644.000 Euro betragen würden, sondern rund 3,5 Millionen Euro.
sp