Die Parlamente der anderen Teilstaaten hatten ihren Regierungen Sondervollmachten eingeräumt, um in der Coronakrise schnell und gezielt reagieren zu können.
Die Befugnisse, um außerordentliche Maßnahmen ergreifen zu können, lägen ohnehin bei den Regionen oder beim Föderalstaat - beispielsweise Hilfe für Unternehmen oder Innere Sicherheit. Außerdem habe die DG-Regierung so etwas nicht beantragt, so Lambertz.
Die Geschäftsordnung im PDG wurde allerdings angepasst. Bis zum 3. April finden keine Plenar- und Ausschusssitzungen statt.
belga/vk