In dem Prozess in Verviers waren fünf Angeklagte vom Verdacht der fahrlässigen Tötung und der vernachlässigten Aufsichtspflicht freigesprochen worden. Im August 2012 war im Malmedyer Schwimmbad ein 14 Jahre altes geistig behindertes Mädchen untergetaucht. Nach erfolgreicher Wiederbelebung starb das Kind zwei Wochen später im Krankenhaus.
Angeklagt waren drei Erzieherinnen und zwei Bademeister. Der Kassationshof begründete die Bestätigung des Freispruchs in letzter Instanz damit, dass die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens geltend gemacht habe. Der Freispruch ist somit rechtskräftig.
avenir/rs