3 Kommentare

  1. "werde ich im Folgenden versuchen, auf kritische Stimmen einzugehen...."
    hm, seltsam: war denn die Meine vor ca 1 Jahr zu kritisch, zu wenig kritisch, denke NEIN ! Sie passte halt nicht ins Paasch Konzept, also erging SEIN Löschauftrag, der o. E. nun gerichtliche Folgen einbringen wird.

  2. Sehr geehrte Frau Kerstges,

    wenn Sie mit "SEIN Löschauftrag" darauf abheben wollen, dass es einen Löschauftrag seitens des Ministerpräsidenten gegeben habe, kann ich das formell verneinen. Die Redaktion entscheidet eigenständig und eigenverantwortlich darüber, ob Kommentare in diesem Forum veröffentlich werden oder nicht.

    Stephan Pesch, Chefredakteur

  3. Was ist mit den den Teilzeit-Arbeitnehmern....19h pro Woche,
    ein super Job ..der mir sehr viel Spaß macht...allerdings mit EGU also Einkommensgarantie-Unterstützung.
    Sage und schreibe 60 € mehr wie vollarbeitslos, und das ab November 2017 trotz
    zusätzlicher Verfügbarkeits-Prämie als Hausmeister.
    Diese "Verfügbarkeitsprämie" wird mir vom LfA ersatzlos zusammengestrichen.
    Das dann auch noch trotz der 33% Arbeitsunfähigkeit.
    Ergo bekomme ich nach allen Ausgaben weniger, als ein Vollarbeitsloser in meinem Status.
    Das ist nicht normal.
    Da müsste man irgend etwas ändern.