Die VoG Jugendhilfe Dreiland bietet ambulante und stationäre Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien an. In Wohngruppen werden vor allem Jungen ab 13 Jahren betreut. In ihrer Interpellation weist Patricia Creutz von der CSP auf einige Unregelmäßigkeiten hin.
Zum Beispiel findet sich in der Gründungsurkunde, dass zwei der drei Gründer denselben Familiennamen tragen und dass der Sitz der VoG mit ihrem gemeinsamen Wohnsitz identisch ist. "Das sind die Vorwürfe, die gemacht worden sind, als es damals um die Beendigung der Zusammenarbeit mit Oikos VoG ging. Da wurde behauptet, dass die Vermischung von Familie und Jugendhilfe ungesund sei", erinnert sich Creutz.
Laut Sozialminister Antonios Antoniadis ist das bei der Dreiland Jugendhilfe aber nicht der Fall. "Hier geht es vor allem darum, dass diese VoG aus dem bestehenden Projekt 'Courage' hervor gegangen ist und ausgegliedert wurde. Man hat dann sehr schnell einen Verwaltungsrat aufstellen müssen - das wurde dann auch gemacht. In der Tat gab es da anfangs gewisse Vermischungen. Wir haben aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das nicht in Ordnung ist und das wurde dann sofort behoben."
Dass der Sitz der VoG mit dem privaten Wohnort der Verantwortlichen übereinstimmt, ist laut Antoniadis auch nicht relevant, da Dreiland Jugendhilfe im Gegensatz zu Oikos keine Jugendlichen vor Ort betreut, sondern an speziell ausgestattete Wohngruppen vermittelt.
Interessenkonflikt?
Bleibt noch der letzte Vorwurf, nämlich dass es einen Zusammenhang zwischen dem Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, welches eine Grundlage für die Beendigung der Zusammenarbeit der DG mit Oikos war, und der Gründung der Dreiland Jugendhilfe gegeben haben soll. Der deutsche Ableger der Dreiland Jugendhilfe steht unter der Aufsicht des Landschaftsverbands Rheinland.
In ihrer Interpellation fragt Patricia Creutz deshalb, ob hier ein Interessenkonflikt besteht zwischen der Rolle des Landschaftsverbandes als Gutachter von Oikos und als übergeordnete Organisation der gGmbH Dreiland Jugendhilfe in Deutschland. "Der Landschaftsverband Rheinland ist eigentlich eine Behörde, die Anerkennungen von Vereinigungen, die in dem Bereich tätig sind, ausspricht - ähnlich wie wir das auch machen. Sie steht in keinem direktem Verhältnis zu dieser gemeinnützigen gGmbH in Deutschland. Sie erkennen sie nur an und inspizieren sie. Das ist eine Aufsichtsbehörde - so, wie wir das auch sind. Wenn man da eine Vermischung sehen möchte, kann man das machen, aber es ist nicht redlich", erklärt Antoniadis.
Doppelbezuschussung nicht möglich
Auch eine Doppelbezuschussung der Dreiland Jugendhilfe, weil es sie als VoG in Belgien und als gGmbH in Deutschland gibt, ist laut dem Minister nicht möglich, weil die beiden Aufsichtsbehörden ihre Leistungen an die Einrichtungen, die auf beiden Seiten der Grenze tätigt sind, regelmäßig miteinander abgleichen.
Vorwürfe entkräftet, zumindest die in dieser Interpellation, könnte man meinen. Patricia Creutz von der CSP zeigte sich in einer erste Reaktion relativ zufrieden mit den Antworten des Ministers. Man wolle sich die jetzt in Ruhe anschauen, die Angaben prüfen und dann entscheiden, wie man weiter vorgehe, sagte sie dem BRF.
Zufrieden mit dem Informationsfluss zwischen Regierung und Parlament ist die CSP aber trotzdem nicht. "Es ist das Recht und die Pflicht eines Parlamentariers nachzufragen und nachzuhaken. Ich war sehr unzufrieden, als diese Akte Oikos nicht korrekt abgeschlossen worden ist. Für mich gab und gibt es immer noch offene Fragen. Die hätten wir als CSP-Fraktion gerne im Rahmen eines Untersuchungsausschusses besprochen. Dann hätte man Klarheit bis ins Detail gebracht und dann wäre die heutige Interpellation vielleicht gar nicht notwendig gewesen. Der Eindruck ist immer noch da, dass es nicht gerecht und unfair ist und immer noch etwas im Raum steht", so Creutz.
ake/mg - Bild: PDG