Längere Allerheiligenferien: Zeitweiliges Arbeitslosengeld, wenn keine Aufsicht für Kinder
Arbeitnehmer, die wegen der längeren Allerheiligenferien keine Aufsicht für ihre Kinder finden, haben Anrecht auf zeitweiliges Arbeitslosengeld wegen höherer Gewalt. Das bestätigte am Dienstag das Landesamt für Arbeitsbeschaffung.