Euthanasieprozess muss neu aufgerollt werden
Überraschende Wendung im Genter Euthanasieprozess: Der Arzt, der die Euthanasie durchgeführt hat, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Das hat der Kassationshof am Dienstag entschieden. Der Arzt hatte 2010 der damals 38-jährigen Tine Nys wegen psychischen Leidens Sterbehilfe geleistet. Im Februar war der Mann im Rahmen eines Assisenprozesses von den Geschworenen freigesprochen worden. Damit war die Familie von Tine Nys nicht einverstanden und zog vor den Kassationshof.