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Föderalregierung hebt Immunität von Asbest-Firmen auf

13.06.202609:20
  • Föderalregierung
  • N-VA
  • Vooruit
Asbest
Illustrationsbild: Thierry Roge/Belga

Die Föderalregierung hat die Immunität von Asbest-Firmen aufgehoben. Das bedeutet unter anderem, dass mehr Menschen als bisher diese Betriebe auf Schadenersatz verklagen können, wenn sie dem krebserregenden Stoff ausgesetzt worden waren. Firmen, die in diesem Kontext verurteilt werden, müssen außerdem zum sogenannten Asbest-Entschädigungsfonds beit

Asbest wurde viele Jahre lang beispielsweise im Bau verwendet, unter anderem weil es ein sehr beständiges Material ist, aber vor allem, weil es nicht brennt. Allerdings ist Asbest auch krebserregend. Diese Gefahr war jahrzehntelang bekannt, dennoch wurde der Stoff bis weit in die 1990er Jahre weiter produziert und verwendet.

Menschen, die Asbest ausgesetzt waren und deshalb krank wurden, haben deshalb schon länger Recht auf eine Entschädigung aus dem Asbest-Entschädigungsfonds. Bisher war es allerdings so, dass sich die Asbest-Opfer entscheiden mussten: Wer den Entschädigungsfonds in Anspruch nahm, musste damit auf gerichtliche Forderungen gegen die betroffenen Firmen verzichten. Eine Situation, die nicht nur von den Opfern und ihren Angehörigen lange angeprangert wurde, aber trotz verschiedener Anläufe bestehen blieb, unter anderem wegen des Widerstands der liberalen Parteien. Die aktuelle Regierung nahm die Aufhebung der Immunität der Asbest-Firmen aber in ihr Regierungsabkommen auf.

Die Aufhebung der Immunität sei ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit für die Asbest-Opfer, so der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit). Damit werde historisches Unrecht korrigiert, unterstreicht auch die N-VA-Vorsitzende Valerie Van Peel, die sich lange für die Änderung eingesetzt hatte.

Boris Schmidt

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