Um das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu schließen, hat das Europäische Parlament bereits vor drei Jahren grünes Licht für neue Regeln gegeben. Bis zum 7. Juni dieses Jahres hatten die EU-Mitgliedstaaten Zeit für die Umsetzung. Das Ziel: Unternehmen müssen künftig transparent machen, wer wie viel verdient und wie sich die Gehälter zusammensetzen. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es anders aus: Die große Mehrheit der EU-Staaten wird die Frist am Sonntag reißen - Belgien ebenso.
Regierung fordert sechs Monate mehr Zeit
In einem Brief an die Europäische Kommission, der bereits vergangene Woche verschickt wurde und den die Redaktion von Het Laatste Nieuws einsehen konnte, bittet die belgische Regierung nun um ein halbes Jahr Aufschub.
Die Umsetzung erweist sich als äußerst komplex, zudem haben die Sozialpartner noch immer keine Einigung erzielt. Das erklären der föderale Arbeitsminister David Clarinval (MR) und der Minister für Chancengleichheit, Rob Beenders (Vooruit), die das Schreiben gemeinsam auf den Weg gebracht haben.
Dabei hatte Belgien bereits vor Monaten Fragen zur EU-Kommission geschickt. Die bot daraufhin zwar fünftägige Workshops an, am Ende blieben aus belgischer Sicht aber zu viele Fragen offen. In dem neuen Brief listet die Regierung diese Knackpunkte nun detailliert auf. Insgesamt geht es um dreißig Fragen, präzisiert Arbeitsminister Clarinval. Solange die Antworten aus Brüssel fehlen, sei es unmöglich, die Richtlinie einzuführen.
Streitpunkte Datenschutz und der Begriff "Vergütung"
Die belgische Regierung sieht vor allem zwei massive Hürden bei der Umsetzung. Erstens: Der Datenschutz. Die neue Lohntransparenz steht laut Regierung im Widerspruch zu den europäischen Datenschutzregeln (DSGVO). Ein konkretes Beispiel: Arbeitet in einem Bauunternehmen ein Team, das fast nur aus Männern und lediglich zwei Frauen besteht, wird es problematisch. Da die Durchschnittswerte nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden müssen, könnte eine der beiden Frauen ganz leicht das exakte Gehalt der Kollegin herausfinden.
Zweitens: Die Definition von "Vergütung". In Belgien zählen traditionell viele Gehaltskomponenten zum Gesamtpaket - neben dem Grundgehalt auch Boni, Essensgutscheine oder der Firmenwagen. Da laut EU-Richtlinie jedoch nur Bruttobeträge offengelegt werden dürfen, ist völlig unklar, welche dieser Zusatzleistungen wie mitgezählt werden müssen.
Angst vor Bußgeldern und "Bürokratie-Monster"
Mit dem Schreiben hofft die Regierung in erster Linie, möglichen europäischen Bußgeldern zu entgehen, die bei einer verspäteten Umsetzung drohen. Offiziell heißt es in dem Brief diplomatisch, dass man weiterhin loyal mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten wolle.
Hinter den Kulissen herrscht jedoch großer Unmut. Vor allem die Regierungsparteien N-VA und MR betonen, dass Belgien nach Luxemburg ohnehin schon das Land mit dem geringsten Lohngefälle in der EU ist. Sie befürchten durch die neuen Regeln vor allem einen riesigen Berg an zusätzlichem Papierkram für die Betriebe. Das passe nicht zu den aktuellen Versprechungen der EU, europäische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten, um sie auf globaler Ebene wettbewerbsfähiger gegenüber den USA oder China zu machen. Das Lohntransparenzgesetz bleibt damit vorerst eine harte Nuss.
Manuel Zimmermann