2 Kommentare

  1. In der Wallonie müsste das doch logischerweise auch gelten?
    Nur, wo da die Übersetzer hernehmen?
    Und die Deutschsprachigen, die im übrigen Belgien straffällig werden, werden dann auch Anrecht auf einen Übersetzer haben?
    Na, da werden die Vergehen aber größtenteils verjähren.

    Kleine Anekdote, die ein bezeichnendes Licht auf die Niederländischkenntnisse der Frankophonen wirft:
    In der beliebten Ratesendung "Septante-et-un" auf RTl-tvi (jeden Abend um 18.30 Uhr) lautete kürzlich eine Frage:
    "Que signifie en français le mot néerlandais "hemd"?
    Drei Vorschläge:
    1) Noeud
    2) Chemise
    3) Ceinture
    Nur 2 von 7 Teilnehmer kannten die richtige Antwort.
    Dabei handelt es sich bei diesen am Anfang der Sendung 70 Teilnehmer um Leute mit einer durchweg guten bis sehr guten Allgemeinbildung.

    Wie versprach doch Laurette Onkelinx 1996: "Tous les élèves seront bilingues au sortir du secondaire en 2001"
    Oh je!

  2. Die flämische Polizei hat mich mal mit 135 km/h geblitzt wo nur 120 zulässig waren, ich hab das Protokoll war selbstend in ihrer Sprache gehalten, drauf stand zwar das man ohne Schwierigkeiten eine französische Fassung des Dokuments anfragen könne, ich hab aber verlangt es auf Deutsch zu erhalten - nie bezahlen müssen