3 Kommentare

  1. Das hat nichts mit Mitleid zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit, Herr Scholzen.
    Ja, in einem Rechtsstaat gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung und auch grundsätztliche Menschenrechte. Selbst für Untersuchungshäftlinge. Wenn ein Häftling sich nicht korrekt behandelt fühlt, bietet ihm unser Rechtsstaat die Möglichkeit, dies zu beklagen oder gar anzuklagen. Ob uns dies nun gefällt oder nicht. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einer Diktatur. Oder wären Ihnen kurze Prozesse lieber? Ich hege keinerlei Sympathie für mutmaßliche Mörder und Terroristen und bin dennoch froh, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem es keine juristische Willkür und keine Wildwest-Justiz gibt. Hoffentlich!

  2. Guten Abend Herr Leonard

    Danke für die Ausführungen. Es geht doch nichts über eine sachkundige Information. 👍👍👍