In der Plenarsitzung des Parlaments am Donnerstag stimmten die Parteien der Vivaldi-Koalition plus Les Engagés und Défi für den Gesetzestext. Die N-VA und der rechtsextreme Vlaams Belang stimmten dagegen, die linksextreme PTB enthielt sich.
Bislang hatte es keinerlei gesetzliche Regelung gegeben – weder international, europäisch oder belgisch, die den Staat verpflichtet hätte, Kulturgüter zurückzugeben, die während der Kolonialzeit auf "illegitime Weise" erworben worden sind. Während eines Besuches in der Demokratischen Republik Kongo im November letzten Jahres hatte Staatssekretär Thomas Dermine (PS) mitgeteilt, dass Belgien bereit sei, gemeinsam mit den kongolesischen Behörden die Rückgabe kongolesischer Kulturgüter zu untersuchen.
Dermine, der unter anderem für Wissenschaftspolitik zuständig ist, bezog sich hierbei auf Kulturgüter aus der Kolonialzeit, die sich im Besitz föderaler belgischer Einrichtungen befinden. Unter dem neuen gesetzlichen Rahmen können die betroffenen Herkunftsstaaten jetzt einen Antrag auf Rückgabe von Gegenständen stellen, der dann von Belgien, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Staat, untersucht werden wird.
Insgesamt befinden sich abertausende kulturell, geschichtlich oder anderweitig relevante Gegenstände aus den ehemaligen afrikanischen Kolonien in Belgien. Dabei geht es beispielsweise um Kunstwerke verschiedenster Art, traditionelle Gerätschaften, Waffen, Flaggen und ähnliche Gegenstände. Sie werden unter anderem eben in föderalen wissenschaftlichen Einrichtungen, aber auch in den Sammlungen von Museen aufbewahrt.
Boris Schmidt