Bislang wurde der 1. Juli als wahrscheinlicher Beginn der Covid-Impfpflicht für Pflegepersonal genannt. Dieses Datum wurde aus dem Text gestrichen, der am Freitag im Kammerausschuss angenommen wurde.
Vielmehr wird jetzt gar kein Datum festgelegt, ab wann die Impfpflicht in Kraft treten soll. Über ein Datum soll der Ministerrat entscheiden - und das auch erst, wenn die Impf-Task-Force und der Hohe Gesundheitsrat aufgrund aktueller Entwicklungen empfehlen, die Impfpflicht zu aktivieren.
Diese Impfpflicht soll nur für das Pflegepersonal selbst gelten. Andere Berufe in Pflegeeinrichtungen bleiben von der Impfpflicht ausgeschlossen.
Der Gesetzesvorschlag wurde am Freitag im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Regierungsmehrheit angenommen. Eine zweite Lesung im Ausschuss wird nach den Osterferien stattfinden, bevor es zur abschließenden Abstimmung im Plenum kommen soll.
Kay Wagner
Ursprünglich sollte die Impfpflicht nach Willen unseres nationalen Gesundheitsministers bereits am 1. Januar 2022 in Kraft treten, doch daraus, und aus dem Termin 1. Juli wurde nichts.
Wenn man sich all die Infizierten ansieht, vom Polit-Promi bis zum Spitzensportler, so sieht selbst ein Blinder, dass die Impfung und selbst die Boosterung keine Ansteckung verhindert.
Man impft und boostert mit einem Wirkstoff der weder die Delta-Variante, seit Oktober 2020 (und nicht 2021 wie falsch behauptet im Umlauf und seit März 2021 bestimmend ist), noch die Omikron-Variante wirksam bekämpft.
Davon abgesehen ist eine Impfpflicht, oder Zwangsimpfung, kontraproduktiv für das Gesundheitswesen.
Herr Schumacher, die Impfung verhindert PER DEFINITION keine Infizierung, sie hilft nur dem Körper, letztere vor schweren Verlaufen bis hin zum Tod zu schützen, sie verhindert die Überbelastung der Intensivstationen und des Pflegepersonals, DAS ist das Ziel. Eine Infizierung, die lediglich durch einen Schnelltest merkbar wird aber kaum oder nur sehr milde Symtome zeigt, ist ohne Probleme hinzunehmen, wie jede Erkältung auch. Wann lernen die Impfgegner endlich mal diesen Unterschied ! Und noch was, Pflichtimpfung und Zwangsimpfung sind 2 total verschiedene Ansätze, von letzterem war NIE die Rede, ausser, mal wieder, bei den Impfgegnern zu Propagandazwecken. Die Pflicht bedeutet lediglich, dass man bei bestimmten Berufen oder Veranstaltungen ausgeschlossen wird bzw einen Test vorlegen muss.
Sehen Sie, Frau Van Straelen, wegen der Behauptung die Impfung verhindere keine Infizierung wurde mein Leserbrief in unserer von Steuergeldern subsidierten Tageszeitung vom Chefredakteur zensiert.
Aber Frage an Sie: wenn dies ja so ist, so schützt eine Impfung des Pflegepersonals die Patienten ja nicht vor Ansteckung, oder? Wozu also die Pflichtimpfung?
Und noch etwas zu den Impfgegnern. Ich bin geimpft, hatte einige Zeit später Corona, bin also genesen und hatte einige Zeit später schwere Herzprobleme, mit Intensiv und Koma. Trotzdem würde ich nie behaupten ich hätte Corona wegen der Impfung überlebt – wie Millionen Ungeimpfte – oder hätte Herzprobleme gehabt – wie Millionen Ungeimpfte– durch die Impfung.
Allerdings würde ich auch weder das eine noch das andere ausschließen.
Herr Schumacher
Sie sagen das richtige!
Frau van Straelen,nein auch einen selber schützt sie nicht auch nicht vor den Tod
Es ist jetzt mehr bewiesen und auch zugegeben worden
Und Pflicht ist in diesem Punkt das gleiche wie Zwang
Denn wenn sie sich nicht impfen lassen dürfen sie nicht mehr arbeiten und das nennt man Zwang
In diesem Sinne einen schönen Tag