Das geht aus einer Mitteilung hervor, die Donnerstagabend an die Mitglieder des Konzertierungsausschusses und an die Kammerpräsidentin geschickt wurde.
Nach Angaben der Presseagentur Belga wäre ein solches Instrument ein Impfzertifikat, bei dem die Bescheinigung der Genesung wegfallen würde. In bestimmten Fällen könnten noch Testbescheinigungen nötig sein.
Die Verwendung eines solchen Zertifikats müsse allerdings begrenzt sein und der sanitären Lage angepasst werden.
belga/cd