Ein Hauch von Krise wehte am Freitag durch die Rue de la Loi. Der Rückzieher der PS hatte einige Koalitionspartner sichtlich verärgert. Allein die Grünen unterstützten den Vorstoß der frankophonen Sozialisten. Die PS wollte verhindern, dass impfunwilliges medizinisches Personal automatisch entlassen wird.
Laut der neuen Fassung des Abkommens können die Betreffenden bei ihrem Arbeitgeber eine Aussetzung des Vertrages beantragen. Damit verbunden ist aber auch keine Lohnfortzahlung. Man hält sich lediglich eine Hintertür offen, um nach einer möglichen Impfung doch in den alten Job zurückkehren zu können.
Der Unterschied zur ursprünglichen Fassung sei kaum sichtbar, hieß es von liberaler Seite, eben weil impfunwilligem medizinischen Personal in jedem Fall ab dem 1. April kein Gehalt mehr gezahlt werde.
Der Gesetzesentwurf soll jetzt den Sozialpartnern vorgelegt werden. Auch der Staatsrat muss den Text noch begutachten.
Die 13-stündige Krisensitzung könnte Spuren hinterlassen. Das Vertrauen zwischen den Koalitionspartnern schien doch arg zerrüttet zu sein. In der Praxis bedeutet das alles jedenfalls, dass ab dem 1. April tatsächlich kein Ungeimpfter mehr in medizinischen beziehungsweise in Pflegeberufen arbeiten darf.
belga/rtbf/cd
Ich zitiere:
„In der Praxis bedeutet das alles jedenfalls, dass ab dem 1. April tatsächlich kein Ungeimpfter mehr in medizinischen beziehungsweise in Pflegeberufen arbeiten darf.“
Ich denke das ist ein bisschen voreilig. Es ist dies ein Gesetzesvorschlag, d.h. noch kein Gesetz und es könnte noch ein etwas längerer, steiniger Weg bis dahin werden. Abwarten.
Herr Schumacher.
Und es gibt ja auch noch die Arbeitsgerichte. Was sagen die, wenn ein Ungeimpfter klagt. Das weiß man auch noch nicht.
Frage:
Welches sind die Folgen für einen Arbeitnehmer in medizinischen bzw. Pflegeberufen, wenn er sich nicht gegen Hepatitis B impfen lässt?
Herr Leonard,
nach einer Impfung gegen Hepatitis B ist man imunisiert, d.h. man erkrankt nicht mehr daran, im Gegensatz zur COVID19-Impfung.
Frage:
Welches sind die Folgen für einen Arbeitnehmer in medizinischen bzw. Pflegeberufen bei Impfpflicht gegen COVID19, sobald eine neue COVID-Variante auftritt?
Wenn man eine Impfpflicht gegen Hepatitis B mit einer Impfpflicht gegen Covid aufwiegt, so muss man nicht nur die eventuellen Folgen, die Krankheit und die Übertragbarkeit sondern ins besonders auch den durch die Impfung erreichten Schutz und den Mehrwert vergleichen.
Solange Geimpfte keine Immunität aufbauen und sowohl sich selbst, andere Geimpfte und auch Ungeimpfte anstecken können hat eine Verpflichtung wenig Sinn und vor Gericht wohl nicht die besten Karten.
Aber man weiss ja nie, wir leben in verrückten Zeiten.
Der Unterschied ist mir bewusst und ich habe selbst darauf hingewiesen im Zusammenhang mit einer generellen Impfpflicht, die ich für nicht sinnvoll und nicht durchsetzbar halte.
Dennoch die Frage, was geschieht mit Arbeitnehmern im Pflegesektor, der/die eine Hepatitis B Impfung ablehnt?
Worauf stützt sich die Behauptung, dass Geimpfte "keine" Immunität aufbauen?
Auf Aussagen eines ehemaligen Eifeler Arztes, der jetzt "mit großer Eindringlichkeit" vor der Booster-Impfung warnt und dabei immer die gleiche Liste von schillernden "Autoritäten" von B wie Bhakdi bis W wie Luigi Warren anführt?
Sie haben recht, Herr Schleck. Die Äußerungen von Herrn Schumacher diesbezüglich kann man so nicht stehen lassen.
Selbstverständlich bauen Geimpfte eine Immunität auf, die allerdings keine dauerhafte und keine sterile Immunität ist.
Bei Personen mit vollständig wirksamen Impfschutz beträgt die Immunitätsrate bis zu 90%. Zur Zeit und angesichts eines nachlassenden Impfschutzes, liegt das Infektionsrisiko von 18-64-jährigen Geimpften 35%, das von 12-17-jährigen Geimpften 72% unter dem von Nichtgeimpften der gleichen Altersgruppe und damit reduziert sich auch das Risiko, andere anzustecken. (Sciensano.be)
Im medizinischen und Pflegesektor reduziert eine Impfung somit das Risiko sich anzustecken und das Virus zu verbreiten nicht zu 100%, aber erheblich.
Wäre dem nicht so, wäre eine Pflichtimpfung in der Tat fragwürdig.
Also eine Impfpflicht damit das Infektionsrisiko um 35% (die meisten Betroffenen gehören wohl der Altersgruppe 18-64 Jahre) gesenkt wird. Diese bereits dürftigen 35% entsprechen der aktuellen Momentaufnahme. Wie sieht es wohl Anfang April 2022 aus?
Wird das regelmäßige Boostern mit gleichem oder neuem (dann wieder unerprobten) Impfstoff dann auch zur Pflicht? Und überhaupt, gilt die Impfpflicht auch für Genesene?